Sabine Eckert

Beratungslehrerin für die GS und MS Dasing

Tel: 08205/95990-35

Kontakt über den Schulmanager

 

 

Art. 78 BayEUG - Schulberatung

(1) Jede Schule und jede Lehrkraft hat die Aufgabe, die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und ihnen bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Anlagen und Fähigkeiten des Einzelnen zu helfen. Zur Unterstützung der Schulen bei der Schulberatung werden Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen und Schulpsychologinnen bestellt.

(2) Die Aufgaben, die über den Bereich einer Schule hinausgehen, werden von staatlichen Schulberatungsstellen wahrgenommen.

(3) Das zuständige Staatsministerium erlässt Richtlinien für die Schulberatung und regelt deren Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und anderen Beratungsdiensten.

 

Weitere Infos unter www.schulberatung.bayern.de